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Ausgangssituation

Zukünftig stehen alle gesellschaftlichen Akteure vor der Herausforderung, sich den ökonomischen, ökologischen und sozialen Anforderungen einer umweltpolitisch motivierten »Nachhaltigen Entwicklung« zu stellen und ihnen langfristig gerecht zu werden. Dieses bedeutet für den Bereich der Wirtschaftsprozesse die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung von Schadstoffeinträgen in die Umwelt. Prioritäre Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund die Umsetzung eines effizienten Stoff- und Energieeinsatzes, sowohl in einzelnen Produktions- und Entsorgungsprozessen als auch in gekoppelten Stoffstromsystemen.

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Dieses Ziel manifestiert sich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG). Kennzeichnend soll zukünftig eine zyklische anstelle der derzeit vorherrschenden linearen Wirtschaftsweise sein. Oberes Ziel des Gesetzes ist eine deregulierende und marktöffnende Wirkung. Die entscheidende Wahl von Entsorgungsoptionen soll sich an

  • der technischen Realisierbarkeit (§ 5 Abs. 4 KrW-/AbfG),
  • der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (§ 5 Abs. 4 KrW-/AbfG),
  • der Umweltverträglichkeit (§ 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 1 KrW-/AbfG) und
  • der Hochwertigkeit (§ 5 Abs. 2 KrW-/AbfG)

ausrichten. Die deregulierenden Bestimmungen des Gesetzes und der Interpretationsspielraum haben jedoch auch zu erheblichen Planungsunsicherheiten in der privaten Entsorgungswirtschaft geführt. Der Gesetzgeber hat zwar eine übergeordnete Zielhierarchie für die Abfallwirtschaft festgelegt, lässt aber eine exakte Begriffsdefinition ebenso wie die Differenzierung ökonomischer, ökologischer und sozialer Bewertungskriterien offen. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, qualitative und quantitative Entscheidungsgrundlagen durch Rechtsverordnungen einzuführen (§ 7 Abs. 1 KrW-/AbfG), wurde bisher noch nicht genutzt. Es existiert damit hinsichtlich der Auslegung der »interpretationsbedürftigen« Grundpflichten ein großer Ermessensspielraum.

Unternehmerisches Handeln wird sich nur dann lohnen, wenn kostengünstige Dienstleistungen im Markt angeboten werden können. Gleichzeitig werden sich im Sinne des KrW-/AbfG mittel- und langfristig nur Lösungen durchsetzen, die einen Mindestumweltstandard transparent und nachvollziehbar nachweisen können. Dieses gilt insbesondere für Produkte des privaten Gebrauchs und für Entsorgungsdienstleistungen, bei denen auch zukünftig die Akzeptanz in der Bevölkerung einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl möglicher Entsorgungsalternativen besitzt.

Die zukünftige Ableitung unternehmenspolitischer Strategien bedarf daher effizienter Visualisierungs- und standardisierter Bewertungsmethoden auf der Basis o.g. Grundsätze, um ökologische Unternehmensziele sowie gesellschaftspolitische Vorgaben neben wirtschaftlichen Prioritäten im Sinne einer »Nachhaltigen Entwicklung« darzulegen und zu etablieren.

Derzeit existiert keine umfassende an den operativen und strategischen Planungsnotwendigkeiten von Industrieunternehmen, Entsorgern, Handel oder Kommunen ausgerichtete Methode, die eine Beurteilung der aufgeführten Fragestellungen bzgl. der o.g. Grundsätze und -pflichten der Kreislaufwirtschaft für unterschiedliche Entsorgungsalternativen und -netzwerke zulässt.

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