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Ausgangssituation Zukünftig stehen alle gesellschaftlichen
Akteure vor der Herausforderung, sich den ökonomischen, ökologischen und sozialen
Anforderungen einer umweltpolitisch motivierten »Nachhaltigen Entwicklung« zu stellen
und ihnen langfristig gerecht zu werden. Dieses bedeutet für den Bereich der
Wirtschaftsprozesse die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung von
Schadstoffeinträgen in die Umwelt. Prioritäre Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund die
Umsetzung eines effizienten Stoff- und Energieeinsatzes, sowohl in einzelnen Produktions-
und Entsorgungsprozessen als auch in gekoppelten Stoffstromsystemen.
Dieses Ziel manifestiert sich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG).
Kennzeichnend soll zukünftig eine zyklische anstelle der derzeit vorherrschenden linearen
Wirtschaftsweise sein. Oberes Ziel des Gesetzes ist eine deregulierende und marktöffnende
Wirkung. Die entscheidende Wahl von Entsorgungsoptionen soll sich an
- der technischen Realisierbarkeit (§ 5 Abs. 4 KrW-/AbfG),
- der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (§ 5 Abs. 4 KrW-/AbfG),
- der Umweltverträglichkeit (§ 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 1 KrW-/AbfG) und
- der Hochwertigkeit (§ 5 Abs. 2 KrW-/AbfG)
ausrichten. Die deregulierenden Bestimmungen des Gesetzes und der
Interpretationsspielraum haben jedoch auch zu erheblichen Planungsunsicherheiten in der
privaten Entsorgungswirtschaft geführt. Der Gesetzgeber hat zwar eine übergeordnete
Zielhierarchie für die Abfallwirtschaft festgelegt, lässt aber eine exakte
Begriffsdefinition ebenso wie die Differenzierung ökonomischer, ökologischer und
sozialer Bewertungskriterien offen. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, qualitative
und quantitative Entscheidungsgrundlagen durch Rechtsverordnungen einzuführen (§ 7 Abs.
1 KrW-/AbfG), wurde bisher noch nicht genutzt. Es existiert damit hinsichtlich der
Auslegung der »interpretationsbedürftigen« Grundpflichten ein großer
Ermessensspielraum.
Unternehmerisches Handeln wird sich nur dann lohnen, wenn kostengünstige
Dienstleistungen im Markt angeboten werden können. Gleichzeitig werden sich im Sinne des
KrW-/AbfG mittel- und langfristig nur Lösungen durchsetzen, die einen
Mindestumweltstandard transparent und nachvollziehbar nachweisen können. Dieses gilt
insbesondere für Produkte des privaten Gebrauchs und für Entsorgungsdienstleistungen,
bei denen auch zukünftig die Akzeptanz in der Bevölkerung einen entscheidenden Einfluss
auf die Wahl möglicher Entsorgungsalternativen besitzt.
Die zukünftige Ableitung unternehmenspolitischer Strategien bedarf daher effizienter
Visualisierungs- und standardisierter Bewertungsmethoden auf der Basis o.g. Grundsätze,
um ökologische Unternehmensziele sowie gesellschaftspolitische Vorgaben neben
wirtschaftlichen Prioritäten im Sinne einer »Nachhaltigen Entwicklung« darzulegen und
zu etablieren.

Derzeit existiert keine umfassende an den operativen und strategischen
Planungsnotwendigkeiten von Industrieunternehmen, Entsorgern, Handel oder Kommunen
ausgerichtete Methode, die eine Beurteilung der aufgeführten Fragestellungen bzgl. der
o.g. Grundsätze und -pflichten der Kreislaufwirtschaft für unterschiedliche
Entsorgungsalternativen und -netzwerke zulässt.
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